Medikamentenrezepte konnten Sie bisher online bestellen. Dies galt für alle Medikamente, die unsere Praxis Ihnen zur Einnahme auf Dauer verordnet hat.
Nur unter der Voraussetzung, dass Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte bereits im aktuellen Quartal von uns eingelesen wurde, sind wir seit der Umstellung auf eRezepte in der Lage diese vorzubereiten. Anderfalls sehen Sie bitte von einer Vorabbestellung des Rezeptes ab.
Informieren Sie sich auch unter der Rubrik Aktuelles über evtl. Fortbildungs- /Urlaubsabwesenheiten unserer Praxis. In dieser Zeit werden Anfragen nicht abgerufen und bearbeitet.
Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Rezept nur erstellt werden kann, wenn die Krankenkassenversicherungs-Chipkarte im laufenden Quartal schon eingelesen wurde. Sollten Sie also im laufenden Quartal die Praxis noch nicht aufgesucht haben, bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte zur Abholung des Rezeptes mit. Vielen Dank.